Elementarschäden & Naturgefahren am Haus absichern

Elementarschäden wie Hochwasser, Überschwemmung, Schneedruck oder Erdrutsch sind in der Eigenheimversicherung meist ein eigener Baustein. Ob und zu welchen Konditionen sie versicherbar sind, hängt von der Risikozone ab. In gefährdeten Lagen sind Selbstbehalte, Summenbegrenzungen oder Ausschlüsse üblich.

Elementarschäden – Hochwasser, Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Vermurung – sind in der Eigenheimversicherung meist ein eigener Baustein und nicht automatisch mitversichert. Ob und wie sie versicherbar sind, hängt stark von der Risikozone des Objekts ab.

Welche Naturgefahren gemeint sind

  • Hochwasser und Überschwemmung nach Starkregen oder über die Ufer tretende Gewässer.
  • Schneedruck und Lawinen – in Österreich ein reales Risiko in vielen Regionen.
  • Erdrutsch, Vermurung, Steinschlag.
  • Rückstau aus der Kanalisation – oft ein gesonderter Zusatzbaustein.

Risikozonen und ihre Folgen

ZoneVersicherbarkeitTypische Konditionen
Geringes Risikomeist voll versicherbaroft ohne Zuschlag
Mittleres RisikoversicherbarSelbstbehalt / Summenlimit
Hohes RisikoeingeschränktZuschlag, Limit oder Ausschluss

Worauf Sie achten sollten

  1. Zone prüfen: Die Gefährdung lässt sich über öffentliche Naturgefahren-Informationen einschätzen.
  2. Deckungshöhe: Entschädigungsgrenzen für Elementarschäden können deutlich unter der Gebäudesumme liegen.
  3. Selbstbehalt: Bei Elementar oft prozentual – Höhe im Angebot kontrollieren.
  4. Rückstau separat: Kanalrückstau ist häufig nicht in der Grunddeckung enthalten.

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Häufige Fragen

Sind Hochwasserschäden automatisch mitversichert?
Nein. Hochwasser und andere Elementarschäden sind meist ein eigener Baustein, der gesondert eingeschlossen und bepreist wird. In gering gefährdeten Lagen ist die Deckung oft ohne Zuschlag möglich, in hoch gefährdeten Zonen kann sie mit Selbstbehalt, Summenbegrenzung oder Ausschluss versehen sein.
Wie finde ich heraus, wie gefährdet mein Haus ist?
Die Gefährdung durch Hochwasser und andere Naturgefahren lässt sich über öffentlich zugängliche Naturgefahren-Informationen und die Risikoeinschätzung des Versicherers einordnen. Der Versicherer ordnet Ihr Objekt einer Zone zu, aus der sich Versicherbarkeit und Konditionen der Elementardeckung ergeben.
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