Die Gebäudeversicherung schützt das Haus als Bauwerk, die Haushaltsversicherung den Inhalt. Hausbesitzer brauchen in der Regel beide, Mieter meist nur die Haushaltsversicherung. Wer beide Verträge sinnvoll kombiniert, vermeidet Deckungslücken zwischen Gebäude- und Inhaltsschäden – etwa bei Leitungswasser.
Die Gebäudeversicherung schützt das Haus als Bauwerk, die Haushaltsversicherung den beweglichen Inhalt – Hausbesitzer brauchen in der Regel beide, Mieter meist nur die Haushaltsversicherung. Entscheidend ist, dass zwischen beiden keine Lücke entsteht.
Wer welche Versicherung braucht
| Situation | Gebäudeversicherung | Haushaltsversicherung |
|---|---|---|
| Eigenes Haus bewohnt | ja | ja |
| Eigentumswohnung | über Eigentümergemeinschaft | ja (Inhalt) |
| Mietwohnung / Miethaus | Sache des Eigentümers | ja (Inhalt) |
| Vermietetes Haus | ja (als Eigentümer) | Mieter versichert Inhalt selbst |
Wo die Grenze verläuft
Die Faustregel: Alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist – Mauern, Dach, Fenster, Heizung, sanitäre Anlagen – gehört zur Gebäudeversicherung. Alles, was man bei einem Umzug mitnehmen würde – Möbel, Geräte, Kleidung –, deckt die Haushaltsversicherung. Ein Rohrbruch zeigt das gut: Den Schaden an Mauerwerk und Estrich zahlt die Gebäude-, den an durchnässten Möbeln die Haushaltsversicherung.
Typische Deckungslücken vermeiden
- Leitungswasser: Beide Verträge sollten Leitungswasser einschließen, sonst bleibt ein Teil des Schadens offen.
- Glasbruch: Fenster gehören zum Gebäude, Mobiliar-Glas zum Haushalt – Baustein prüfen.
- Haftpflicht: Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht steckt oft in der Gebäude-, die Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung.
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